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UAK Nord



Selbstverständnis

Was die UAK Nord unter „Aufarbeitung“ versteht…
„Aufarbeitung meint die Erfassung von Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche, die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben sowie den administrativen Umgang mit Tätern und Betroffenen durch die Kirche unter Einbindung der zuständigen staatlichen Strafverfolgungsorgane.“
[Statut für die Aufarbeitungskommission im Rahmen der unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Metropolie Hamburg (2021)]


Was die UAK Nord unter „sexuellem Missbrauch“ und „sexualisierter Gewalt versteht…
Wo beginnt sexueller Missbrauch bzw. sexualisierte Gewalt? Die in Betracht kommende Bandbreite ist groß; ganz unterschiedliche Handlungen können in Betracht kommen. Nicht alle diese Handlungen müssen strafbar sein. Das heißt: Nicht alle diese Handlungen sind auch verboten.

Wichtig ist aber: Trotzdem können die davon Betroffenen sehr darunter leiden. Das kann schon bei Belästigungen durch sexualisierte Worte oder aufdringliche, gezielte Blicke beginnen. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden Schon in solchen Fällen ist die UAK aufgerufen, Betroffene mit ihren Erlebnissen, Anliegen und Erfahrungen mit Menschen, die ihre eigene Macht- und Autoritätsposition ausgenutzt haben, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Betroffener zu befriedigen, umfassend zu hören und zu unterstützen.


Die UAK Nord, der Vertreter*innen der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, des Erzbistums Hamburg, des Bistums Hildesheim und des Bistums Osnabrück sowie des gemeinsamen Betroffenenrats des Erzbistums Hamburg, Bistums Hildesheim und Bistums Osnabrück angehören, versteht sich als Sachwalter der Opfer sexualisierter Gewalt im Erzbistum Hamburg, Bistum Hildesheim und Bistum Osnabrück.


Die UAK Nord, arbeitet frei und unabhängig; die Leitungen des Erzbistums Hamburg, des Bistums Hildesheim und des Bistums Osnabrück haben keinerlei Weisungsbefugnis.


Die Mitglieder der UAK Nord sehen sich zur unbedingten Verschwiegenheit und Schutz personenbezogener Daten verpflichtet.


Die UAK Nord arbeitet mit den anderen Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen im Kontext der katholischen Kirche in Deutschland zusammen.

 

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